EU Kommission akzeptiert UK weiterhin als "Safe Haven" im Rahmen des internationalen Datenverkehrs
EU Kommission akzeptiert UK weiterhin als "Safe Haven" im Rahmen des internationalen Datenverkehrs und der europäischen Datenschutzregulierung #GDPR

Da das vorläufige Datenübertragungsfenster im Rahmen des Brexit-Handelsabkommens am 30. Juni ablief, ermöglicht diese Entscheidung einen ununterbrochenen Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und UK.
Firmen müssen somit keine zusätzlichen Sicherheitsmechanismen einrichten, um die Übermittlung von Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich zu legitimieren. Dies ist angesichts der Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rechtssache #Schrems II aus dem Juli 2020 zu begrüßen.
Angesichts der starken "Disclaimer", die in den Entscheidungen enthalten sind und der genauen Beobachtung der Entwicklung des britischen Systems durch die Kommission, bleibt jedoch abzuwarten, ob das Vereinigte Königreich von der EU-DSGVO abweichen wird.
Sollte dieses der Fall sein werden sicherlich Parallelen zum "Schrems II" Urteil und zukünftige Einschränkungen beim Datentransfer zu erwarten sein.
Die vollständige EU Entscheidung kann unter folgendem Link abgerufen werden:
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